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Nach dem Gesetz vom 4. Mai 1892 wurde auch das Einkommen der Schulstelle zu Dörfel in der Schulvorstandssitzung am 3. August 1892 geregelt.
Das Einkommen vom Schuldienst setzt sich zusammen
867,46 M |
Schulgeldfixum |
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38,54 M |
Dezemrenten |
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30,- |
Feldpacht |
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19,- |
Gartenpacht |
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45,- |
Überschuß vom Holzdeputat |
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1000,- |
Vom 1. Jan. 1898 ab hat der Lehrer die ihm für Holz gerechneten 45 m mit erhalten, daß das Fixum jetzt 912,46 m beträgt.
Hierzu kommen dann noch die Alterszulagen (Gesetz v. 4.5.1892).
Das Einkommen vom Kirchendienst ist sich gleich geblieben, nämlich 108,22 Mark.